Ratenschutzversicherung
Ratenschutzversicherung
Eine Ratenschutzversicherung bietet die Möglichkeit, dass die Beiträge für die abgeschlossenen Kredite bei einer evtl. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit übernommen werden. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder auch Arbeitslosigkeit leisten Ratenschutzversicherungen ( Restkreditversicherung ) die vereinbarten monatlichen Leistunen.
Zusätzlich kann, je nach Anbieter, ein Versicherungsschutz in Form einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen vereinbart werden. Verstirbt der Kredit- bzw. Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit, so leistet die Restschuldversicherung, je nach Vertragsvariante, einen Teil, den gesamten oder einen noch höheren Betrag.