Ratenschutzversicherung

Ratenschutzversicherung

Eine Ratenschutzversicherung bietet die Möglichkeit, dass die Beiträge für die abgeschlossenen Kredite bei einer evtl. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit übernommen werden. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder auch Arbeitslosigkeit leisten Ratenschutzversicherungen ( Restkreditversicherung ) die vereinbarten monatlichen Leistunen.

Zusätzlich kann, je nach Anbieter, ein Versicherungsschutz in Form einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen vereinbart werden. Verstirbt der Kredit- bzw. Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit, so leistet die Restschuldversicherung, je nach Vertragsvariante, einen Teil, den gesamten oder einen noch höheren Betrag.



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Einkommensschutzbrief bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
Todesfallschutz
maximal 18.000 Euro (versicherte Rate x 12) als Einmalleistung im Todesfall
Ratenschutz
Ratenschutz bis maximal € 1.500 pro Monat
Risikoversicherung und Ratenschutz ohne Gesundheitsfragen bei Baufinanzierungen Diese Tarife sind möglich, wenn innerhalb der letzten 12 Monate eine Immobilie finanziert wurde.
Risikoversicherung und Ratenschutz ohne Gesundheitsfragen bei Krediten und Leasing Diese Tarife sind möglich, wenn innerhalb der letzten 6 Monate eine Kredit- oder Leasingvertrag abgeschlossen haben.
Beginn, Laufzeit und Versicherungssumme
Geplanter Beginn
Gewünschte Versicherungssumme
Gewünschte Rate, die abgesichert werden soll
Gewünschte Laufzeit
Raucher oder Nichtraucher
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