Ratenschutzversicherung - Restschuldversicherung
Ratenschutzversicherung
Eine Ratenschutzversicherung bietet die Möglichkeit das bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit die Beiträge für die abgeschlossenen Kredite übernommen werden. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder auch Arbeitslosigkeit leistet die Ratenschutzversicherung ( Restkreditversicherung ) die vereinbarte monatliche Leistung.
Zusätzlich kann, je nach Anbieter, ein Todesfallschutz vereinbart werden. Verstirbt der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit, leistet die Restschuldversicherung, je nach Vertragsvariante, einen Teil,den gesamten oder einen noch höheren Betrag.