Einkommensschutzbrief

Einkommensschutzbrief

Ein Einkommensschutzbrief sichert dauerhaft, wiederkehrenden Verpflichtungen ab, wie zum Beispiel Strom- und Gasrechnungen, Telefon oder auch Versicherungen.

Der Vorteil dieser Tarife, anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dread Disease Police ist, das keine oder nur minimiert, Gesundheitsfragen gestellt werden.

Diese Schutzbriefe bieten neben der eigenständige Absicherung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, teilweise auch einen Todesfallschutz in Form einer Lebensversicherung an.

Versicherungsumfang

Voraussetzungen

• Tätigkeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
• Eintrittsalter zwischen 18 und 60 (maximale Laufzeit bis 65)

Versicherungsumfang

Risikoprüfung

keine Gesundheitsprüfung , dafür Erklärung der versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, dass:

Leistungsbausteine

Highlights

Onlineanfrage ohne/mit vereinf. Gesundheitsfragen

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Je mehr Informationen Sie uns zu Verfügung stellen, desto schneller und besser können wir Ihnen die Tarife aufzeigen, die Ihren Zielen entsprechen bzw. diesen nahe kommen. Wir danken für Ihr ernsthaftes Interesse.
Anrede
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Einkommensschutzbrief bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
Todesfallschutz
maximal 18.000 Euro (versicherte Rate x 12) als Einmalleistung im Todesfall
Ratenschutz
Ratenschutz bis maximal € 1.500 pro Monat
Risikoversicherung und Ratenschutz ohne Gesundheitsfragen bei Baufinanzierungen Diese Tarife sind möglich, wenn innerhalb der letzten 12 Monate eine Immobilie finanziert wurde.
Risikoversicherung und Ratenschutz ohne Gesundheitsfragen bei Krediten und Leasing Diese Tarife sind möglich, wenn innerhalb der letzten 6 Monate eine Kredit- oder Leasingvertrag abgeschlossen haben.
Beginn, Laufzeit und Versicherungssumme
Geplanter Beginn
Gewünschte Versicherungssumme
Gewünschte Rate, die abgesichert werden soll
Gewünschte Laufzeit
Raucher oder Nichtraucher
Wichtige Frage - abgelehnte Anträge !!! Wurden jemals Anträge auf Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen abgelehnt oder nur mit Ausschluß oder Zuschlag angenommen ?
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