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Ohne Gesundheitsfragen
Wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate einen Kreditvertrag oder Leasingvertrag gezeichnet haben, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Kreditschutzvertrag abschließen können. Dieser leistet bis zu maximal 75.000.- € Einmalleistung im Todesfall und bis zu 1.500.- € monatliche Zahlung im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Dieser Vertrag ist für Personen zwischen dem 18. und 64. Lebensjahr gedacht und läuft maximal bis zu 65. Lebensjahr.
Umfangreicher Basisschutz
- Todesfall
- schwere Krankheiten wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit
- Pflegefall
- Arbeitsunfähigkeit
- Krankenhausaufenthalt
- Erwerbsminderung ( Berufsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit)
- Unfallinvalidität
- Pflege eines Familienangehörigen)
Zusätzlich möglich:
- unverschuldete Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und befristet Beschäftigte
Hohe Einmalleistung
Einmalleistung ( maximal 75.000.- € ) in Höhe der Summe der bis zum Ablauf der Versicherungsdauer ausstehenden Raten bei schweren Krankheiten, Tod, Pflegefall, Erwerbsminderung, wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und bei Dienstunfähigkeit sowie Unfallinvalidität. Eine evtl. vereinbarte höhere Schlussrate, wie bei Ballonfinanzierungen ist nicht versichert.
Laufende Leistungen
Übernahme der versicherte Rate ( maximal 1.500.- € pro Monat ) als regelmäßige Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der Versicherungsdauer, maximal drei Monate bei einem Krankenhausaufenthalt, der Pflege eines Familienangehörigen (gedeckelt auf zwölf Monate) und bei Arbeitslosigkeit, ebenfalls bis zu maximal 12 Monate. Eine eventuell höhere Schussrate, ist genau wie bei der Einamlleistung nicht versicherbar.
Highlights auf einen Blick:
- Zahlung im Versicherungsfall auch bei vorzeitigem Wegfall des versicherten Kredit- oder Leasingvertrags
- monatliche Kündigungsmöglichkeit mit 4-Wochenfrist
- Arbeitsunfähigkeitsleistung bis zum Ende der Versicherungsdauer
- kurze Wartezeit bei Arbeitslosigkeit
- keine Risikoprüfung, also ohne Gesundheitsfragen (12/24er Klausel)
- Arbeitslosigkeit ist auch für Selbstständige und Freiberufler möglich
Onlineanfrage ohne/mit vereinf. Gesundheitsfragen
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass über die Annahme eines Antrages allein die jeweiligen Versicherungsgesellschaften entscheiden. Einen Annahmegarantie kann nicht gewährt werden. Einige Gesellschaften, also auch die, die Tarife ohne Gesundheitsprüfung anbieten schauen in die Negativliste. Ablehnungen können u.a. auch durch eine schlechte Bankauskunft entstehen. Daher unser Rat, nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.