Krankenversicherung
Gesetzliche und Private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zwei Versicherungssysteme, die private Krankenversicherung ( genauer betrachtet ist man Selbstzahler mit Rückversicherung ) und die gesetzliche Krankenversicherung.
Wie sieht die Definition nach § 12 SGB V aus ?
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Das könnte auch bedeuten ...
- Ausreichend = Schulnote 4
- Zweckmäßig = einfach
- Wirtschaftlich = billig
- Notwendig ??? ... Wie viele Tage Urlaub empfindet ein Japaner als notwendig?
Wäre es dann nicht besser Privatpatient zu sein ?
- Optimal
- Sofort
- Schnell
- Schmerzfrei
- Nebenwirkungsarm
Auch Ihr Arzt würde Sie sicherlich lieber so behandeln, doch das Gesetz schränkt ihn ein.
Sie wissen doch ...
... es gibt kaum etwas in der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte. Und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas Geld zurück legen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.
John Ruskin - englischer Schriftsteller, Maler, Kunsthistoriker und Sozialphilosoph
Versicherungsschutz mit dem gewissen Extra
Eine private Krankenversicherung ist im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine bessere Alternative. So bietet die private Krankenversicherung im Vergleich die besseren Leistungen wie die erstklassige Behandlung als Privatpatient.
Hier können Sie eine ausführliche und bedarfsgerechte Beratung durch einen Spezialisten für Private Krankenversicherungen erhalten.
Unterschiede der Systeme:
| Private Krankenversicherungen | Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)** |
| Arztwahl - Als Privatpatient haben Sie die freie Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten | Kassenärzte - Wahl unter Ärzten mit Kassenzulassung. Praxisgebühr 10 Euro je Quartal für Arzt und Zahnarzt, nicht jedoch für Vorsorgeuntersuchungen. |
| Freie Heilpraktikerwahl - Selbstverständlich können Sie sich auch von einem Heilpraktiker behandeln lassen. | Heilpraktiker - Die GKV übernimmt keine Heilpraktikerkosten. |
| Keine Zuzahlungen - Ihr Arzt kann das medizinisch notwendige Medikament verordnen, ohne dabei gesetzlichen Einschränkungen zu unterliegen. | Zuzahlungen in der Apotheke - Die Eigenbeteiligung beträgt:10% des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Aber nicht mehr als die Kosten des Mittels selbst.Nicht verschreibungspflichtige Mittel, zum Beispiel Arzneien gegen Erkältungskrankheiten, werden überhaupt nicht übernommen. |
| Vorsorgeuntersuchungen - Die gesetzlichen Altersgrenzen gelten im Regelfall bei privaten Krankenversicherungen nicht. | Vorsorgeuntersuchungen - nach gesetzlichen Regelungen. |
| Sehhilfen - Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Brillengläser, auch wenn diese entspiegelt oder getönt sind. Das Brillengestell wird bezuschusst. Kontaktlinsen werden nach ärztlicher Verordnung erstattet. | Sehhilfen - Brillengläser und Gestelle sowie Kontaktlinsen werden nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung übernommen. |
| Krankenhauswahl - Als Privatpatient haben Sie freie Krankenhauswahl. | Krankenhauseinweisung - Der Arzt muss seinen Patienten in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus einweisen. |
| Keine Zuzahlung - im Krankenhaus | Zuzahlung im Krankenhaus - In Höhe von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. |
| Chefarztbehandlung - Als Privatpatient können Sie sich vom Arzt Ihres Vertrauens, zum Beispiel vom Chefarzt, behandeln lassen. | Behandlung nach Krankenhausplan - Die ärztliche Behandlung erfolgt durch den jeweils diensthabenden Arzt. |
| Einbett- oder Zweibettzimmer - Die Unterbringung kann in einem Ein- oder Zweibettzimmer erfolgen. | Mehrbettzimmer - Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einem Mehrbettzimmer. |
| Bis zu 100 Prozent Kostenerstattung bei Zahnersatz - In den ersten Versicherungsjahren gelten meist Höchstgrenzen. Diese entfallen bei Unfällen.Zahnersatz sind z.B. Brücken, Kronen, Inlays und Prothesen. | Zahnersatz - Ab Juli 2005 müssen die Versicherten dafür einen gesonderten Beitrag in Höhe von 0,4 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen. |
| Krankentagegeld - Arbeitnehmer, aber auch Selbstst ndige, können ihr volles Nettogehalt ohne zeitliche Begrenzung absichern. | Nur noch 70 Prozent Krankengeld - Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer ab der siebten Woche 70 Prozent des Bruttogehaltes als Krankengeld. Dieser Betrag wird um 13,85 Prozent f r Beitr ge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gekürzt. Die Zahlung endet sp testens nach 72 Wochen. Ab Juli 2005 müssen die Versicherten dafür einen gesonderten Beitrag in Höhe von 0,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen. |
| Pflegeversicherung - Die Pflegeversicherung stellt eine Grundabsicherung dar. Diese Grundabsicherung kann durch eine freiwillige Pflegezusatzversicherung ergänzt werden. | Pflegeversicherung - Die Pflegeversicherung stellt eine Grundabsicherung dar. |
| Weltweiter Krankenschutz - Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht innerhalb Europas für den gesamten Zeitraum, im außereuropäischen Ausland für die Dauer eines Monats Versicherungsschutz. Eine Erweiterung kann individuell vereinbart werden. | Kostenrisiko im Ausland - Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich dringend, vor Auslandsreisen eine private Zusatzversicherung abzuschließen. In den EU-Staaten werden die gleichen Kosten wie in Deutschland übernommen. |
| Leistungskürzungen - Die einmal mit uns vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen ein Leben lang erhalten | Leistungskürzungen - In der GKV sind Leistungskürzungen zur Kostendämpfung langfristig nicht auszuschließen. |
Weiteres ist sehr wichtig ...
- Geltungsbereich
- Krankenhausdefinition
- Obliegenheiten
- Gemischte Anstalten
- Anschlussheilbehandlungen
- Kurleistungen
- Kriegs- und Folgeereignisse
- Kindernachversicherung
- Umwandlung / Teilkündigungsrecht
- Arztwahl ambulant / stationär
- Honorarerstattung für Ärzte
- Hilfsmittel
- Heilmittel
- nichtärztliche Behandler
- Zahnleistungen
- Psychotherapie
- Vorsorge
- Transportkosten