Universa Tip Top Tabaluga
Tip Top Tabaluga*
Tip-Top-Tabaluga ist ein komplettes Vorsorgeprogramm ( Gesundheit, Vorsorge und Altersrente ), das Kinder auf ihren künftigen Lebenswegen begleitet und für jeden denkbaren Fall rundum absichert - ganz egal, welche Überraschungen auf sie zukommen.
Zukunftsschutz & Sicherheit
- Soforthilfe durch Kapitalzahlung bei schwerer Krankheit, Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit
- Option auf späteren Berufsunfähigkeitsschutz
- Lebenslange Altersrente
- Lebenslange Unfallrente
- Lebenslanges Pflegetagegeld
- Startkapital bei Invalidität nach einem Unfall
Gesundheit & Vorsorge
- Privatpatient im Krankenhaus
- Sicherheit bei Krankheit auf Auslandsreisen inkl. Rücktransport
- Vorsorge -/Ergänzungsuntersuchungen
- Heilpraktiker und Naturheilverfahren
- Brillen
| Gesellschaft | uniVersa Versicherungen |
| Tarifbezeichnung | Tip Top Tabaluga |
| Tarifkurzbeschreibung | klassische und fondsgebundene Rentenversicherung mit der Option "Berufsunfähigkeit" |
| Wer ist die Zielgruppe? | Eltern, Großeltern und Paten |
| Wie viele Einzelfonds werden angeboten? | über 80 Einzelfonds |
| Werden gemanagte Varianten angeboten? | Ja, 3 |
| Wird ein individuelles Ablaufmanagement angeboten? | Ablaufcheck (Umschichtung in risikoärmere Fonds) innerhalb der letzten 5 Jahre |
| Gibt es ein Mindest- und Höchsteintrittsalter des Kindes? | ja, Eintrittsalter min. 30 Monate und max. 12 Jahre bei Einschluss BU-Option |
| Mindestbeitrag? | klassisches Produkt monatlich 10,-- €; fondsgebundenes Produkt monatlich 25,-- € |
| Mindestbeitragszahlungsdauer? | ja, 5 Jahre |
| Gibt es ein Versorger mindest-/ Versorgerhöchstalter? | Ja, Eintrittsalter min. 18 Jahre |
| Bis zu welchem max. Alter des versicherten Kindes zahlt der Versorger die Beiträge? | Über die vereinbarte Vertragsdauer |
| Wann muss das Kind spätestens den Vertrag übernehmen? | entfällt |
| Ist der Abschluss einer BU ohne Gesundheitsprüfung möglich? | Nein, aber bei Einschluss BU-Option: Umwandlung in eine BUZ ohne Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität (z.B. Pflegebedürftigkeit; Schwerbehinderung; bestimmte schwere Erkrankung;) |
| Gibt es eine Erhöhungsoption für die BU? | Nein, aber bei Umwandlung des BU-Option in eine BUZ ohne Gesundheitsprüfung bestehen die bedingungsgemäßen Nachversicherungsoptionen gemäß jeweils aktueller AVB |
| Wird eine Schulunfähigkeitsabsicherung angeboten? | Nein |
| Ist diese Schulunfähigkeit in eine BU umwandelbar? | Entfällt |
| Sind Nachversicherungen möglich? | Ja, Todesfallschutz bis max. 50.000 € ( 11 AVB für fondsgebundene RV) |
| Sind weitere Zusatzabsicherungen möglich? | BU-Option, Unfall- und Krankenzusatzversicherung |
| Gibt es Assistance-Leistungen? Wenn ja, welche? | Tipp-Top-Tabaluga-Club, Telefonhotline und Gesundheitsportal |
| sonstige Besonderheiten? Alleinstellungsmerkmale? | Bei Einschluss BU-Option: Umwandlung in eine BUZ ohne Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität (z.B. Pflegebedürftigkeit; Schwerbehinderung; bestimmte schwere Erkrankung;) |
| Abruf/Aufschub | fondsgebundene Rentenversicherung:-vorzeitiger Rentenbeginn, frühestens ab Beginn des 13. Versicherungsjahres-beitragsfreie Verlängerung der Aufschubzeit, max. bis zum 85. Lebensjahrklassische RV:-flexibler (=vorzeitiger) Rentenbeginn-flexible Zuwachsphase (=Verlängerung der Aufschubzeit) bis max. zum 85. Lebensjahr |
| Sind Sonderzahlungen jederzeit möglich? | fondsgebundene Rentenversicherung:-bis spätestens 5 Jahre vor vereinbartem Rentenbeginn, mind. 1000 € klassische Rentenversicherung:-jederzeit, mind. 500 € (max. 50.000 €) p.a. |
| Wie ist die Entnahmemöglichkeit geregelt? | fondsgebundene RV:jederzeit möglich, wenn-Teilauszahlung 80% des Deckungskapitals nicht überschreitet-Deckungskapital nach Teilauszahlung mind. 2500 € beträgt und-Teilauszahlung mind. 2500 € beträgt klassische Rentenversicherung:-innerhalb der letzten 5 Jahre einmal p.a. möglich-max. Teilauszahlung richtet sich danach, dass die verbleibende beitragspflichtige Jahresrente 150 € nicht unterschreitet - Summe der Teilauszahlung ist begrenzt auf die Summe der Beiträge |
| Was passiert bei Tod des Versorgers? | Übergang des Vertrages auf die gesetzlichen Erben |
| Was passiert bei Tod des versicherten Kindes? | Beitragsrückgewähr bzw. Zahlung der vereinbarten Todesfallleistung |
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Diese Übersicht erhebt weder den Anspruch vollständig, aktuell noch all umfassend zu sein. Sie soll nur eine vereinfachte Übersicht sein. Irrtümer möglich.