Swiss Life Bambini

SwissLife Bambini*

Mit dem Tarif Swiss Life Bambini, einer fondsgebundenen Rentenversicherung, können Sie einen festen Grundstein für die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder oder Enkelkinder schaffen. Der Bambini Tarif unterstützt bei z.B. dem Studium im Ausland oder der ersten eigene Wohnung. Swiss Life Bambini kann regelmäßigen bespart werden. So ermöglichen Sie dem Nachwuchs einen erfolgreichen Start in die Unabhängigkeit.

Gesellschaft Swiss Life
Tarifbezeichnung Bambini (Temperament) FRV
   
Tarifkurzbeschreibung fondsgebundene Rentenversicherung mit optionalen Zusatzbausteinen
Wer ist die Zielgruppe? Eltern, Großeltern
Wie viele Einzelfonds werden angeboten? 41 Einzelfonds
Werden gemanagte Varianten angeboten? 5 Strategien, nicht gemanagt, 1 Garantiefondskonzept, 2 Dachfonds (weitere ab 1.1.2009)
Wird ein individuelles Ablaufmanagement angeboten? ja, Anschreiben 5 Jahre vor Ablauf, Ziel Shift und Switch in Fonds mit geringerer Volatilität
Gibt es ein Mindest- und Höchsteintrittsalter des Kindes? nein, ab 0 Jahre
Mindestbeitrag? 20 €, mit Dynamik 30 €
Mindestbeitragszahlungsdauer? ja, 5 Jahre, max. 60 Jahre
Gibt es ein Versorger mindest-/ Versorgerhöchstalter? nein
Bis zu welchem max. Alter des versicherten Kindes zahlt der Versorger die Beiträge? nicht begrenzt
Wann muss das Kind spätestens den Vertrag übernehmen? keine Festlegung, nicht erforderlich
Ist der Abschluss einer BU ohne Gesundheitsprüfung möglich? nein, ab Eintrittsalter 15 mit Gesundheitsprüfung, max. 1.100 € mtl. Rente
Gibt es eine Erhöhungsoption für die BU? ja, bei 7 Ereignissen, bis zu 100 %
Wird eine Schulunfähigkeitsabsicherung angeboten? nein
Ist diese Schulunfähigkeit in eine BU umwandelbar? entfällt
Sind Nachversicherungen möglich? ja, Nachversicherungsgarantie bei 7 Ereignissen, bis zu 100 %
Sind weitere Zusatzabsicherungen möglich? nein
Gibt es Assistance-Leistungen? Wenn ja, welche? nein
sonstige Besonderheiten? Alleinstellungsmerkmale? Kapitalanlage mit Rentenoption, 85 % garantierter Rentenfaktor
 
Abruf/Aufschub ja, ab Alter 60 Abruf ohne zusätzliche Kosten
Sind Sonderzahlungen jederzeit möglich? ja, jederzeit ab 500 €
Wie ist die Entnahmemöglichkeit geregelt? Teilrückkauf, Fondsentnahme
Was passiert bei Tod des Versorgers? Prämienzahlung läuft weiter
Was passiert bei Tod des versicherten Kindes? Prämienrückgewähr oder Fondsguthaben

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Diese Übersicht erhebt weder den Anspruch vollständig, aktuell noch all umfassend zu sein. Sie soll nur eine vereinfachte Übersicht sein. Irrtümer möglich.