Generali Kinderrente Fonds
Generali Kinderrente Fonds*
Bereits am Tag der Geburt des Kindes können Sie die Generali Kinderrente Fonds Ausbildung abschließen. Wählen Sie den Ablauftermin der Versicherung individuell ab dem 25. Lebensjahr des Kindes. Nutzen Sie die Laufzeiten und nutzen Sie die Vorteile des Zinses-Zins-Effektes. Je früher Sie starten, desto besser.
| Gesellschaft | Generali |
| Tarifbezeichnung | Generali Kinderrente Fonds (Tarifgruppe IRK 09) |
| Tarifkurzbeschreibung | Fondsgebundene Kinder-Rentenversicherung und Kinder-Ausbildungsversicherung mit Versorgerleistungen und optionalen Kinderzusatzleistungen |
| Wer ist die Zielgruppe? | Eltern, Großeltern, Onkel, Tante, Paten |
| Wie viele Einzelfonds werden angeboten? | 28 |
| Werden gemanagte Varianten angeboten? | Ja, 4 Dachfonds |
| Wird ein individuelles Ablaufmanagement angeboten? | Das Ablaufmanagement ist als kostenlose Option integriert.. Es erfolgt in den letzten 5 Jahren vor Ablauf eine Umschichtung des erzielten Fondsguthabens in risikoärmere Fonds. Der VN hat die Möglichkeit das Ablaufmanagement abzulehnen bzw. während des Ablaufmanagements hieraus wieder auszusteigen. |
| Gibt es ein Mindest- und Höchsteintrittsalter des Kindes? | Ja, 0 - max. 14 Jahre |
| Mindestbeitrag? | 20 Euro |
| Mindestbeitragszahlungsdauer? | Ja möglich, mind. 25 Jahre. Jedoch würden mit Ablauf der Beitragszahlungsdauer die Kinderzusatzleistungen sofern eingeschlossen entfallen. |
| Gibt es ein Versorger mindest-/ Versorgerhöchstalter? | Ja, mind. 18 Jahre, max. 45 Jahre ( mit Versorgerleistungen),max. 67 Jahre (ohne Versorgerleistungen) |
| Bis zu welchem max. Alter des versicherten Kindes zahlt der Versorger die Beiträge? | Keine Vorgabe, kann individuell vom VN bestimmt werden |
| Wann muss das Kind spätestens den Vertrag übernehmen? | Keine Vorgabe, kann individuell zwischen VN und VP abgestimmt werden |
| Ist der Abschluss einer BU ohne Gesundheitsprüfung möglich? | Ja, bis 750 Euro mtl. Rente zwischen dem 15. - 25. Lebensjahr des Kindes zu bestimmten Anlässen, sofern die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung eingeschlossen wurde. |
| Gibt es eine Erhöhungsoption für die BU? | Ja, da es sich um eine SBU handelt, hat das Kind dann die guten Nachversicherungsgarantien zu bestimmten Anlässen ohne Gesundheitsprüfung (NVG). Insgesamt durch die NVG bis max. 2.000 Euro und über einen Dynamik-Einschluss darüber hinaus bis max. 2.500 Euro. |
| Wird eine Schulunfähigkeitsabsicherung angeboten? | Nein, aber es kann ab Beginn optional eine Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung eingeschlossen werden.Invaliditäts-Zusatzversicherung (IZ) bei Invalidität / Berufs-unfähigkeit des Kindes (= versicherte Person): Übernahme der Beitragszahlung durch die Generali für die Dauer der Invalidität/Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Versicherung0 1 Jahr > bei Invalidität durch Unfall bzw. Infektionskrankheiten 2 14 Jahren > bei Invalidität ab 15 Jahren > bei Berufsunfähigkeit |
| Ist diese Schulunfähigkeit in eine BU umwandelbar? | s. o. |
| Sind Nachversicherungen möglich? | Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vertrags-erhöhungen alle 5 Jahre oder zu folgenden Anlässen, ohne erneute Gesundheitsprüfung, möglich:1 . alle 5 Jahre zum Jahrestag des Versicherungsbeginns.Weiterhin, wenn die versicherte Person- volljährig wird, oder heiratet, oder- durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden wird, oder- ein Kind bekommt oder adoptiert, oder- eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein selbst genutztes Wohnhaus erwirbt, oder- eine selbstständige berufliche Tätigkeit aufnimmt, oder- eine Meisterprüfung erfolgreich ablegt, oder- einmal innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre eine Berufsausbildung erfolgreich abschließt, oder- eine Mitteilung über eine Gehaltssteigerung von mindestens 10% ihres letzten Jahresgehaltserhält, oder- einen etwaigen Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ganz oder teilweiseverliert, oder- sich als Handwerker von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lässt, oder- mit ihrem Gehalt erstmals die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet, oder- wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner der versicherten Person stirbt. |
| Sind weitere Zusatzabsicherungen möglich? | Kinder- Unfallversicherung der Generali, als selbständiger Vertrag. |
| Gibt es Assistance-Leistungen? Wenn ja, welche? | Im Rahmen der Kinder-Unfallversicherung der Generali werden Assistance-Leistungen angeboten. Beratung in allen Kinderfragen wird nicht angeboten. |
| sonstige Besonderheiten? Alleinstellungsmerkmale? | 1.Die Versorgerleistung greift auch bei BU des Versorgers2. Einschluss Beitragsgarantie optional wählbar3.LivingStar Konzept4.Für den Versorger kann bis 100 Euro Monatsbeitrag auf Gesundheits- und Risikofragen verzichtet werden (Wartezeit 3 Jahre)5.Zinslose Stundung bis zu 36 Monate unter bestimmten Voraussetzungen möglich; bei- Arbeitslosigkeit, oder- Geburt eines Kindes und VN sich in gesetzlicher Elternzeit befindet, oder- Erwerbsunfähigkeit (VN also keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich nachgehen kann) oder- VN pflegebedürftig nach den Vorschriften der gesetzlichen Pflegeversicherung nach den Pflegestufen 2 oder 3 sind.6.Garantierter Rentenfaktor in Höhe von 90% der heutigen Rechnungsgrundlagen7.Hinterbliebenenschutzes im/zum Rentenbezug:- Einschluss Hinterbliebenenrente oder- Rentengarantiezeit oder- Restguthabenrückgewähr |
| Abruf/Aufschub | Abrufphase: Nach 12 Versicherungsjahren kann jederzeit ein früherer Rentenbeginn, als ursprünglich vereinbart war, gewählt werden.Ablaufphase:- generell 5 Jahre- beitragspflichtig (Ausnahme abgekürzte Beitrags- zahlungsdauer)- innerhalb der Ablaufphase ist der Abruf auch jederzeit möglich |
| Sind Sonderzahlungen jederzeit möglich? | Ja, jederzeit ab 500 Euro |
| Wie ist die Entnahmemöglichkeit geregelt? | Liquiditätsoption: Nach 12 Versicherungsjahren kann jederzeit vor Rentenbeginn ein gebührenfreier Betrag auch steueroptimiert bis zur Höhe des Gesamtguthabens entnommen werden.Erweiterte Liquiditätsoption:Bereits nach dem 5. Versicherungsjahr kann zu bestimmten Anlässen z. B. während einer laufenden Berufsausbildung oder eines Studiums einmal im Jahr Guthaben ohne Abschläge oder Gebühren aus dem Vertrag entnommen werden. |
| Was passiert bei Tod des Versorgers? | VR übernimmt die Beitragszahlung bis max. zum 25. Lebensjahr |
| Was passiert bei Tod des versicherten Kindes? | bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres:Erstattung der eingezahlten Beiträge plus das Fondsguthaben aus den Überschüssen zusammen max. 8.000 Euroab dem 8. Lebensjahr:Gesamtguthaben des Vertrages, mindestens die eingezahlten Beiträge plus das Fondsguthaben aus den Überschüssen |
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Diese Übersicht erhebt weder den Anspruch vollständig, aktuell noch all umfassend zu sein. Sie soll nur eine vereinfachte Übersicht sein. Irrtümer möglich.