Canada Life Kinder Grundfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life*
Die Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life hilft Kindern ab 6 Jahren gegen Folgen von Unfällen oder Erkrankungen abzusichern. Bei Verlust von elementaren Fähigkeiten wie Hören, Sehen, Gehen und 11 weiteren schweren Beeinträchtigungen erhält das versicherte Kind eine monatliche Rente.
Für Kinder ist nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vorgesehen. Die Police bzw. Rente läuft auch nach der Volljährigkeit weiter.
Eine Beeinträchtigung besteht, wenn in Folge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die versicherte Person nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, mindestens eine der im Fähigkeitenkatalog-Kinder unter (A) oder drei der im Fähigkeitenkatalog-Kinder unter (B) beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.
Eine Beeinträchtigung wird ebenso anerkannt, wenn Ihrem versicherten Kind in der gesetzlichen oder in einer diese ersetzenden privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (nach dem Stand im Jahre 2003) zuerkannt wurde.
Fähigkeitenkatalog A:
- Sehen: Das versicherte Kind kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.
- Sprechen: Das versicherte Kind kann nicht sprechen. Das heißt, es ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
- Sich orientieren: Das versicherte Kind ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
- Hände gebrauchen :Das versicherte Kind ist weder mit der linken noch mit rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
Fähigkeitenkatalog B:
- Hören: Das versicherte Kind kann nicht hören. Das heißt, es ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
- Gehen: Das versicherte Kind kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
- Treppen steigen: Das versicherte Kind kann nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
- Knien oder Bücken: Das versicherte Kind ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
- Sitzen: Das versicherte Kind ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
- Stehen: Das versicherte Kind ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
- Greifen: Das versicherte Kind ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
- Arme bewegen: Das versicherte Kind kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
- Heben und Tragen: Das versicherte Kind ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen.