Allianz Kinder Police
Allianz Kinderpolice*
Bei der KinderPolice handelt es sich um eine Rentenversicherung, die Sie auf das Leben des Kindes abschließen. Das Eintrittsalter darf maximal 16 sein. Durch regelmäßige Beiträge sorgen dafür, dass der Wert des Vertrages kontinuierlich steigt.
Sie zahlen die Beiträge durchlaufend oder zeitlich befristet (mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes). Zudem können Sie auch Einmalbeiträge oder Zuzahlungen leisten.
| Gesellschaft | Allianz |
| Tarifbezeichnung | Allianz KinderPolice |
| Tarifkurzbeschreibung | KinderPolice Klassik / Invest / InvestGarantie mit optionalen Zusatzbausteinen |
| Wer ist die Zielgruppe? | Eltern, Großeltern, Paten |
| Wie viele Einzelfonds werden angeboten? | über 40 Einzelfonds |
| Werden gemanagte Varianten angeboten? | Ja, 5 |
| Wird ein individuelles Ablaufmanagement angeboten? | ja, aktives Ablaufmanagement in den letzten 3 Jahren. Frühere Gewinnabsicherung durch Höchststandsgarantiefonds möglich. |
| Gibt es ein Mindest- und Höchsteintrittsalter des Kindes? | ja, Eintrittsalter max. 16 Jahre |
| Mindestbeitrag? | kein Mindestbeitrag |
| Mindestbeitragszahlungsdauer? | 1 Jahr (5 Jahre, sofern Kinderpflegerente mitversichert), Alternativ Einmalbeitrag möglich |
| Gibt es ein Versorger mindest-/ Versorgerhöchstalter? | ja, Eintrittsalter mind. 15 Jahre bis max. 54 Jahre (Bei Einschluss einer Beitragsbefreiung) |
| Bis zu welchem max. Alter des versicherten Kindes zahlt der Versorger die Beiträge? | kann frei gewählt werden |
| Wann muss das Kind spätestens den Vertrag übernehmen? | unbegrenzt |
| Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich? | ja, bis max. mtl. 600 € Rente (Bei Umwandlung der Kinderpflegerente in eine Berufsunfähigkeitsversicherung) |
| Gibt es eine Erhöhungsoption für die Berufsunfähigkeitsversicherung ? | ja, bei bestimmten Ereignissen (Heirat, Geburt eines Kindes etc.) bis zu € 3.000 jährl. ohne Gesundheitsprüfung, Studienabschluss: Verdopplungsoption BUR (max. € 24.000 p.a.) bei Berufseinstieg |
| Wird eine Schulunfähigkeitsabsicherung angeboten? | nein, Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit (liegt vor, wenn täglicher Betreuungsaufwand 1,5 h höher als bei gleichaltrigem gesunden Kind); Leistung erfolgt auch, wenn Kind schulfähig ist |
| Ist diese Schulunfähigkeit in eine Berufsünfähigkeitsversicherung umwandelbar? | ja, Pflege-Absicherung kann in eine BU umgewandelt werden ohne erneute Gesundheitsprüfung |
| Sind Nachversicherungen möglich? | ja, Garantiekapital bei Tod oder Hinterbliebenenrente |
| Sind weitere Zusatzabsicherungen möglich? | Kinderpflegerente, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit/Tod des Versorgers |
| Gibt es Assistance-Leistungen? Wenn ja, welche? | - |
| sonstige Besonderheiten? Alleinstellungsmerkmale? | Umwandlung der Kinderpflegerente in eine BU unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung, kostenlose regelmäßige Entnahmemöglichkeiten im Alter von 15 bis 30 Jahren ("Privatbafög") |
| Abruf/Aufschub | ja, flexible Leistungsphase zwischen Endalter 55 und 85 |
| Sind Sonderzahlungen jederzeit möglich? | ja, jederzeit ab € 1.000.- |
| Wie ist die Entnahmemöglichkeit geregelt? | Entnahmen können generell erfolgen. Besondere Möglichkeiten im Alter zwischen 15 und 30 Jahren |
| Was passiert bei Tod des Versorgers? | AusbildungsPolice: Beitragsübernahme durch Allianz bis zum Ablauf (Termfix-Versicherung), KinderPolice: bei Einschluss Beitragsbefreiung bei Tod und BU des Versorgers: Allianz übernimmt Beitragszahlung so lange, wie Kinderpflegerentenzusatzversicherung eingeschlossen ist |
| Was passiert bei Tod des versicherten Kindes? | Auszahlung des gebildeten Kapitals bzw. des Policenwerts |
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Diese Übersicht erhebt weder den Anspruch vollständig, aktuell noch all umfassend zu sein. Sie soll nur eine vereinfachte Übersicht sein. Irrtümer möglich.