Allianz Kinder Police

Allianz Kinderpolice*

Bei der KinderPolice handelt es sich um eine Rentenversicherung, die Sie auf das Leben des Kindes abschließen. Das Eintrittsalter darf maximal 16 sein. Durch regelmäßige Beiträge sorgen dafür, dass der Wert des Vertrages kontinuierlich steigt.

Sie zahlen die Beiträge durchlaufend oder zeitlich befristet (mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes). Zudem können Sie auch Einmalbeiträge oder Zuzahlungen leisten.

Gesellschaft Allianz
Tarifbezeichnung Allianz KinderPolice
   
Tarifkurzbeschreibung KinderPolice Klassik / Invest / InvestGarantie mit optionalen Zusatzbausteinen
Wer ist die Zielgruppe? Eltern, Großeltern, Paten
Wie viele Einzelfonds werden angeboten? über 40 Einzelfonds
Werden gemanagte Varianten angeboten? Ja, 5
Wird ein individuelles Ablaufmanagement angeboten? ja, aktives Ablaufmanagement in den letzten 3 Jahren. Frühere Gewinnabsicherung durch Höchststandsgarantiefonds möglich.
Gibt es ein Mindest- und Höchsteintrittsalter des Kindes? ja, Eintrittsalter max. 16 Jahre
Mindestbeitrag? kein Mindestbeitrag
Mindestbeitragszahlungsdauer? 1 Jahr (5 Jahre, sofern Kinderpflegerente mitversichert), Alternativ Einmalbeitrag möglich
Gibt es ein Versorger mindest-/ Versorgerhöchstalter? ja, Eintrittsalter mind. 15 Jahre bis max. 54 Jahre (Bei Einschluss einer Beitragsbefreiung)
Bis zu welchem max. Alter des versicherten Kindes zahlt der Versorger die Beiträge? kann frei gewählt werden
Wann muss das Kind spätestens den Vertrag übernehmen? unbegrenzt
Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich? ja, bis max. mtl. 600 € Rente (Bei Umwandlung der Kinderpflegerente in eine Berufsunfähigkeitsversicherung)
Gibt es eine Erhöhungsoption für die Berufsunfähigkeitsversicherung ? ja, bei bestimmten Ereignissen (Heirat, Geburt eines Kindes etc.) bis zu € 3.000 jährl. ohne Gesundheitsprüfung, Studienabschluss: Verdopplungsoption BUR (max. € 24.000 p.a.) bei Berufseinstieg
Wird eine Schulunfähigkeitsabsicherung angeboten? nein, Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit (liegt vor, wenn täglicher Betreuungsaufwand 1,5 h höher als bei gleichaltrigem gesunden Kind); Leistung erfolgt auch, wenn Kind schulfähig ist
Ist diese Schulunfähigkeit in eine Berufsünfähigkeitsversicherung umwandelbar? ja, Pflege-Absicherung kann in eine BU umgewandelt werden ohne erneute Gesundheitsprüfung
Sind Nachversicherungen möglich? ja, Garantiekapital bei Tod oder Hinterbliebenenrente
Sind weitere Zusatzabsicherungen möglich? Kinderpflegerente, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit/Tod des Versorgers
Gibt es Assistance-Leistungen? Wenn ja, welche? -
sonstige Besonderheiten? Alleinstellungsmerkmale? Umwandlung der Kinderpflegerente in eine BU unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung, kostenlose regelmäßige Entnahmemöglichkeiten im Alter von 15 bis 30 Jahren ("Privatbafög")
 
Abruf/Aufschub ja, flexible Leistungsphase zwischen Endalter 55 und 85
Sind Sonderzahlungen jederzeit möglich? ja, jederzeit ab € 1.000.-
Wie ist die Entnahmemöglichkeit geregelt? Entnahmen können generell erfolgen. Besondere Möglichkeiten im Alter zwischen 15 und 30 Jahren
Was passiert bei Tod des Versorgers? AusbildungsPolice: Beitragsübernahme durch Allianz bis zum Ablauf (Termfix-Versicherung), KinderPolice: bei Einschluss Beitragsbefreiung bei Tod und BU des Versorgers: Allianz übernimmt Beitragszahlung so lange, wie Kinderpflegerentenzusatzversicherung eingeschlossen ist
Was passiert bei Tod des versicherten Kindes? Auszahlung des gebildeten Kapitals bzw. des Policenwerts

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Diese Übersicht erhebt weder den Anspruch vollständig, aktuell noch all umfassend zu sein. Sie soll nur eine vereinfachte Übersicht sein. Irrtümer möglich.