Riester Rente
Alterseinkünftegesetz
Die Riester-Rente wurde 2005 von der komplizierten Zulagenbeantragung befreit (mit dem neuem Dauerzulagenantrag ) und hat sich zu einer unkomplizierten und attraktiven Anlageform entwickelt.
Familien mit Kindern, Top-Verdiener und Singles mit hoher Einkommensteuerbelastung können besonders profitieren. Mit einer Riester Police können Sie die staatliche Förderung und die Steuerfreibeträge voll ausschöpfen.
Die Möglichkeiten
- Sie zahlen regelmäßigen Beitrag in den Riester Vertrag und erhalten vom Staat die Zulagen
- Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs werden Steuervergünstigungen gewährt.
- Die staatliche Förderung orientiert sich dabei immer am Bruttoeinkommen des Vorjahres.
- Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen Sie jährlich einen so genannten Mindesteigenbeitrag ( 60.- € pro Jahr ) investieren.
- Neben der Grundzulage gibt es gegebenenfalls eine Kinderzulage.
- Die spätere Rentenleistung im Alter ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
- Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente.
- Kapitaloption: Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.
- Sie können in eine klassische, fondsgebundene Rentenversicherung oder in einem Investmentsparplan investieren.
Die Vorteile auf einem Blick
- Sicherung der staatlichen Zulagen
- Hohe Steuerfreibeträge
- Lebenslange, Hartz-IV-sichere Rentenzahlung
- Flexibler Rentenbeginn
- Teilkapitalisierung von bis zu 30 Prozent