Marktpreisanpassung
Marktwertpassung - Grundsätzlich
Bei unzureichender Performance bzw. Renditen können die Gesellschaften eine so genannte Marktpreisanpassung ( auch Marktwertanpassung oder MWA genannt ) vornehmen.
Durch die Anpassung ist die Auszahlung geringer als der Wert der Anteile. Die verwendete Marktwertanpassung spiegelt die Wertschwankungen im Bestand der Vermögenswerte wider; eine Glättung der Schwankungen am Markt während des Anlagezeitraums wird hierbei in geringerem Maße berücksichtigt.
Markpreistanpassung - Ausnahmen
Je nach Gesellschaft und Tarif sind MWA-freie Entnahmen in Höhe von 5-7,5 % p.a. möglich. Das bedeutet, daß die Auszahlungen von negativen Finanzmärkten primär befreit sind.