Legal & General Finanzmarkt Rentenpolice

Die Finanzmarkt-Rentenpolice ist eine fondsgebundene Rentenversicherung, die Ihnen nach der Ansparzeit ab dem 60. Lebensjahr eine lebenslange Rente bietet. Selbstverständlich können Sie sich Ihr Kapital ganz oder teilweise auszahlen lassen. Der Tarif endet spätestens mit dem 100. Lebensjahr.

Die Finanzmarkt-Rentenpolice investiert in Indexfonds, die langfristig die größeren Renditechancen versprechen. Zusätzlich stehen Ihnen ein Anleihenfonds sowie ein Geldmarktfonds zur Verfügung.

Kostenstuktur

Die Legal & General Finanzmarkt Rentenpolice bietet eine schlanke Kostenstruktur, ohne dass Gebühren oder versteckte Zusatzkosten anfallen.

Die Gebühren für den Versicherungsbetrieb und die Fondsverwaltung betragen lediglich 1% p.a. des Fondsguthabens und sind in den angegebenen Fondspreisen berücksichtigt.

Beitrag und Zahlungsweise

Bei der Finanzmarkt-Rentenpolice von Legal & General haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen einer variablen oder einer regelmäßigen Beitragszahlung oder einer Kombination aus beidem zu entscheiden.

Selbstverständlich haben Sie während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, Ihre einmal getroffene Wahl zu verändern und zwischen den einzelnen Varianten der Beitragszahlung zu wechseln.

Die Finanzmarkt Rentenpolice ist erhältlich ab:

  • einmalig ab 10.000.- €
  • monatlich ab 250.- €

Volumenbonus ab 25.000.- €

Wenn das gesamte Vertragsguthaben am zweiten oder an einem späteren Jahrestag des Versicherungsbeginns mindestens 25.000.- € beträgt, gewährt Legal & General einen Nachlass von 0,25% ( Prozentpunkten) auf die Verwaltungsgebühren für die bei Vertragsabschluss angebotenen Fonds.*

Hohe Verfügbarkeit

Über die Versicherung kann jederzeit ganz oder teilweise verfügt werden. Das kündbare Guthaben (der Rückkaufswert) entspricht bei Legal & General dem Wert der zu Grunde liegenden Fondsanteile am Bewertungsstichtag, der auf den Tag des Kündigungseingangs folgt, frühestens am von Ihnen in Ihrer Kündigung schriftlich angegebenen Termin. Stornogebühren fallen nicht an.

Besonderheit auf verbundene Leben

An einer Finanzmarkt-Rentenpolice können mehrere Personen beteiligt sein. Sie selbst können bspw. der Versicherungsnehmer sein, aber das Leben einer anderen Person versichern, zum Beispiel das Ihres Partners. Sie können jedoch auch einen Vertrag mit einem zweiten Versicherungsnehmer sowie bis zu zwei versicherten Personen (daher „Verbundene Leben“) beantragen.

Sind zwei versicherte Personen in einem Vertrag aufgenommen (Verbundene Leben), richtet sich das Ende der Ansparzeit nach der bei Antragstellung getroffenen Wahl: bei der Variante auf Erstversterbensbasis gilt der 100. Geburtstag der älteren versicherten Person; bei Letztversterbensbasis der 100. Geburtstag der jüngeren versicherten Person.

Geringe Kosten - viel Leistung

  • nur 1% p.a. Verwaltungsgebühren vom Guthaben für Versicherung und Fonds
  • Vertriebskosten gesamt nur 5% vom Beitrag
  • zusätzlicher Todesfallschutz gegen geringe Risikobeiträge möglich
  • keine Stornoabzüge
  • viermal jährlich kostenfreier Fondswechsel
  • keine Ausgabeaufschläge bei Fondswechsel

*

Wenn das Vertragsguthaben nach einer Teilkündigung weniger als 25.000 € beträgt, entfällt der Nachlass so lange, bis die Mindestgrenze am zweiten oder einem späteren Jahrestag des Versicherungsbeginns wieder erreicht wird.

   
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