Unterstützungskasse
Die U-Kasse ist eine Versorgungseinrichtung
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch gewährt.
Die Finanzierung einer U-Kasse kann sowohl im Wege des Gehaltsverzichts oder als Aufwendungen des Arbeitgebers erfolgen. Im Gegenzug erhalten Sie als Mitarbeiter von der Unterstützungskasse eine sogannte Zusage auf eine betriebliche Versorgung, die durch eine kongruente Lebensversicherung / Rentenversicherung rückgedeckt wird.
Der Beitritt des Arbeitgebers in eine Unterstützungskasse ermöglicht eine vollständige Auslagerung. Ein besonderer Vorteil liegt in der nahezu unbegrenzten steuerbegünstigten Zuwendungsmöglichkeit zu Gunsten einer Unterstützungskasse.
Anders als bei anderen Durchführungswegen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Dotierungsrahmen frei festsetzen. Dieser Rahmenmuss dann jedoch in gleichbleibender oder steigender Höhe laufend fortgeführt werden.
Somit eignet sich eine Unterstützungskasse insbesondere auch zum Ausgleich größerer Versorgungslücken.
Gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften gegenüber einer Unterstützungskasse bleiben bei vorzeitigem Ausscheiden erhalten. Für den Fall der Insolvenz besteht in diesen Fällen eine Sicherungspflicht über den Pensionssicherungsverein.